Freitag, 8. Juli 2011 EU-Parlament beschließt europaweiten Datenaustausch
Seit Oktober 2010 können Behörden Bußgelder für Verkehrsvergehen ab einer Höhe von 70 Euro europaweit eintreiben lassen, doch der Verfolgungseifer ist bislang eher gering: Weniger als 400 Ersuchen um Vollstreckungshilfe gingen seitdem beim in Deutschland zuständigen Bundesamt für Justiz ein. Hauptgrund dürfte sein, dass Halterdaten bisher nur mit hohem Verwaltungsaufwand grenzüberschreitend ermittelt werden können - und sich manche nationale Behörde diese Arbeit gern spart. Das soll sich nun nach dem Willen der EUKommission ändern. Auf deren Vorschlag hin beschloss das EU-Parlament am Mittwoch einen elektronischen Datenaustausch zwischen nationalen Zulassungsbehörden. Gibt der EUMinisterrat wie zu erwarten grünes Licht, müssen alle 27 EU-Staaten innerhalb von zwei Jahren diese Regelung in nationales Recht umsetzen.