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Samstag, 14. Dezember 2013 EU-Parlament unterstützt Forderungen des Kfz-Gewerbes

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EU-Parlamentarier unterstützten Standpunkt des Kfz-Gewerbes. Foto: EU/dpp-AutoReporterEU-Parlamentarier unterstützten Standpunkt des Kfz-Gewerbes. Foto: EU/dpp-AutoReporter

Auf einer Plenarsitzung des Europäischen Parlaments in Straßburg wurde der Bericht des christdemokratischen EVP-Abgeordneten Franck Proust (50) zum Aktionsplan „Cars 2020" angenommen. Mit der Initiative könnte die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Autobranche gestärkt werden, die seit dem Fortfall der sogenannten „Gruppenfreistellungsverordnung" (GVO) über ihren Kfz-Gewerbeverband Cecra mit Fahrzeugherstellern und EU-Kommission über Wiedererlangung früherer Rechtspositionen verhandelt.

 

Seither wurde die Kernforderung der Händler, einen Betrieb mit Händlervertrag auch ohne Zustimmung des Herstellers an einen Markenkollegen verkaufen zu dürfen, nicht erfüllt. Auch der Wunsch nach einem Recht auf den Mehrmarkenvertrieb unter einem Dach blieb unerhört. Eine GVO gehört zu den Wettbewerbsregeln des EU-Kartellrechts. Dessen Kernstück ist das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen. Die GVO hat großen Einfluss auf die Gestaltung der Vertriebskanäle in der Automobilwirtschaft.

Der vom Europäischen Parlament angenommene Bericht erkennt nun ausdrücklich an, "dass die Mitgliedstaaten für mehr Transparenz und ... Achtung der Grundsätze von Treu und Glauben...zwischen Herstellern und Händlern sorgen müssen". Denkbar ist ein Verhaltenskodex, der laut Proust „mindestens Klauseln zur Verlagerung der Wirtschaftstätigkeit von Händlern, zum Mehrmarkenvertrieb und zum Recht auf Entschädigung bei Auflösung des Vertrags durch den Hersteller ohne triftigen Grund enthalten" müsse.

Der europäische Verband des Kfz-Gewerbes (CECRA), und die Europäischen Autohändler (ECD) begrüßen deshalb das Abstimmungsergebnis und hoffen, dass der Bericht in der kommenden Sitzung der „Cars 2020"-Gruppe berücksichtigt wird. Der europäische Autoherstellerverband ACEA hatte über die Forderungen der Händler nicht einmal reden wollen. Schließlich habe die EU-Kommission mit der Neuregelung in einer branchenübergreifenden Gruppenfreistellungsverordnung ab 1. Juni 2013 die jetzt genutzten Freiräume bewusst eingeräumt.

Trotz der klaren Abstimmung im EU-Parlament knirscht es also weiter zwischen Kfz-Gewerbe und Autoherstellern. (dpp-AutoReporter/wpr)

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