Freitag, 4. Juli 2014 Vorsicht mit Alkohol am Lenker
Wer in Deutschland alkoholisiert Fahrrad fährt, begeht ab 1,6 Promille – oder wenn der Radfahrer seine Fahrweise offensichtlich nicht mehr kontrollieren kann – eine Straftat. Dafür gibt es zwei Punkte und eine Geldstrafe von etwa einem Monatsnettogehalt. Zusätzlich wird ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Wer diese nicht besteht, verliert auch seine Fahrerlaubnis.