Samstag, 11. Juli 2009 Falsche Geschwindigkeitsangabe kostet Versicherungsschutz
Wer nach einem Unfall bewusst eine falsche Geschwindigkeit zu Protokoll gibt, verspielt den Anspruch auf sämtliche Leistungen seiner Kaskoversicherung. Das geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts hervor (Az. 5 U 78/08).