Samstag, 30. Juli 2016 Private Anbieter dürfen Blitzerfotos auswerten
Wenn Behörden eine private Firma damit beauftragen, Blitzerfotos auszuwerten, dürfen diese nach Auskunft von ARAG-Experten für Bußgeldbescheide verwendet werden. Dieses Vorgehen sei vergleichbar mit der Auswertung von Blutproben auf Alkohol oder DNA-Analysen. Auch hier sind es oft private Sachverständige, die hierbei beauftragt werden.