Zwei Vereinbarungen wurden dem Gericht zur Genehmigung vorgelegt: (1) ein angestrebter Vergleich mit privaten Klägern, die im Namen einer bundesweiten Sammelklägergruppe aus derzeitigen und bestimmten ehemaligen Eigentümern und Leasingnehmern in Frage kommender 3,0l-TDI-V6-Fahrzeuge von einem gerichtlich bestellten Steuerungskomitee der Kläger (Plaintiffs' Steering Committee, PSC) vertreten werden; und (2) eine von der US Federal Trade Commission (FTC) eingereichte, angestrebte Consent Order. „Nachdem die Umsetzung des gerichtlich genehmigten 2,0l-TDI-Programms bereits gut voranschreitet und nun auch die angestrebte Vereinbarung zum 3,0l-TDI-Programm steht, wird für alle unsere betroffenen Kunden in den Vereinigten Staaten eine Lösung verfügbar sein. Wir werden weiterhin mit vollem Einsatz daran arbeiten, das Vertrauen all unserer Stakeholder zurückzugewinnen und wissen die Geduld unserer Kunden und Händler im weiteren Verlauf des Verfahrens zu schätzen", so Hinrich J. Woebcken, President und CEO der Volkswagen Group of America, Inc. Angestrebtes 3,0l-TDI-Vergleichsprogramm Im Rahmen des 3,0l-TDI-Vergleichsprogramms hat Volkswagen unter anderem zugestimmt, Ausgleichszahlungen an alle berechtigten Mitglieder der Sammelklägergruppe zu entrichten sowie darüber hinaus folgende spezifische Maßnahmen durchzuführen: • Ein für den Kunden kostenfreier Rückruf zur Anpassung von etwa 58.000 betroffenen 3,0l-TDI-V6-Fahrzeugen der Modelljahre 2013-2016 der Marken Volkswagen, Audi und Porsche (ausgestattet mit sogenannten Generation 2-Motoren), sodass sie anschließend mit genau den Emissionsstandards in Einklang stehen, gemäß derer sie ursprünglich zertifiziert wurden. Die Voraussetzung dafür ist, dass die US-Behörden geeignete Anpassungsmaßnahmen zur Herstellung von Konformität mit den entsprechenden Emissionsnormen („Emissions Compliant Repair") genehmigen. • Ein Rückkauf oder Angebot zur Inzahlungnahme im selben Wert bzw. eine Leasingrücknahme für etwa 20.000 in Frage kommende 3,0l-TDI-V6-Fahrzeuge der Modelljahre 2009-2012 der Marken Volkswagen und Audi (ausgestattet mit sogenannten Generation 1-Motoren). Alternativ, sofern von den US-Behörden genehmigt, kann der Stickoxid (NOx)-Ausstoß bei diesen Fahrzeugen auch mittels technischer Anpassungen substanziell verringert werden, sodass in Frage kommende Eigentümer und Leasingnehmer auch die Möglichkeit haben, ihr Fahrzeug zu behalten. Volkswagen hat zugestimmt, bis zu etwa 1,2 Milliarden US-Dollar an Leistungen im Rahmen des 3,0l-TDI-Vergleichsprogramms zu zahlen. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass die Teilnahmequote 100 Prozent beträgt, dass 100 Prozent aller in Frage kommenden Fahrzeuge der Generation 1 zurückgekauft werden, sowie, dass eine Anpassungsmaßnahme zur Herstellung von Konformität mit Emissionsnormen („Emissions Compliant Repair") für Generation 2-Fahrzeuge zur Verfügung steht. Volkswagen geht davon aus, betroffene Fahrzeuge der Generation 2 in Einklang mit genau den Emissionsstandards bringen zu können, gemäß derer sie ursprünglich zugelassen wurden. Volkswagen wird mit der Umsetzung des 3,0l-TDI-Vergleichsprogramms beginnen, sobald das Gericht die Vergleichsvereinbarungen abschließend genehmigt hat. Dies wird frühestens im Mai 2017 der Fall sein.
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