Dienstag, 7. Mai 2019 Porsche: Ordnungswidrigkeitenverfahren beendet
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat heute einen Bußgeldbescheid gegen die Porsche AG gemäß §§ 30 Abs. 1, 130 Abs. 1 OWiG im Zusammenhang mit Abweichungen von regulatorischen Vorgaben bei bestimmten Porsche-Fahrzeugen erlassen. Durch den Bußgeldbescheid wird das gegen die Porsche AG laufende Ordnungswidrigkeitenverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart umfassend beendet.