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Donnerstag, 15. Oktober 2009 VDA kritisiert Freihandelsabkommen mit Südkorea

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Abschlüsse von Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten seien aus Sicht des Verbands der Automobilindustrie im Grundsatz zu begrüßen, sofern der Austausch von Waren und Dienstleistungen fair und ausgewogen geregelt sei, heißt es beim VDA.

 

Das heute von EU-Handelskommissarin Catherine Ashton paraphierte Freihandelsabkommen der EU mit Südkorea sei in seiner vorliegenden Form allerdings unausgewogen. Es gehe zulasten der deutschen und europäischen Hersteller, gefährde Investitionen und Arbeitsplätze in der deutschen Industrie und verschaffe der südkoreanischen Automobilindustrie wettbewerbsverzerrende Vorteile, urteilt VDA-Präsident Matthias Wissmann. Er verwies darauf, dass das Abkommen auch bei einigen Mitgliedsstaaten und sogar in der Kommission selbst sehr umstritten sei: Ein „Durchwinken“ des unveränderten Entwurfs sei der falsche Weg.

„Bevor das Abkommen von den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament bestätigt werden kann, muss es dringend nachgebessert werden. Eine einseitige Begünstigung Südkoreas macht aus europäischer Sicht keinen Sinn“, so Wissmann.

Das von der EU-Handelskommissarin mit dem asiatischen Staat ausgehandelte Abkommen ermögliche den europäischen und deutschen Automobilherstellern keinen ausreichend sicheren Zugang zum südkoreanischen Markt. „Es gibt weiterhin zahlreiche nichttarifäre Handelshemmnisse. So werden beispielsweise die hohen europäischen Standards für die Abgaskontrolle (On-Board-Diagnose) und für Emissionsgrenzwerte nicht vollständig von der südkoreanischen Seite anerkannt“, erläuterte Wissmann. Dies sei besonders kritisch angesichts des relativ kleinen Marktes in Südkorea. Der Absatz der europäischen Hersteller beschränkt sich dort auf lediglich etwa 30.000 Fahrzeuge jährlich. Im Gegensatz dazu setzen südkoreanische Automobilhersteller in der EU rund 600.000 Automobile ab.


„Wenn wir unsere Fahrzeuge an die spezifisch für den südkoreanischen Markt gültigen Standards anpassen müssen, wäre dies mit unvertretbar hohen Kosten verbunden“, sagte Wissmann. Die europäische Messmethode für Emissionen (On-Board-Diagnose) sei in dem Abkommen „verbindlich anzuerkennen“, forderte er.

Der Abbau der EU-Zölle stelle für Südkorea einen erheblichen Preisvorteil im zweistelligen Prozentbereich dar: Für jedes aus Südkorea gelieferte Fahrzeug belaufe sich bei einem angenommenen Fahrzeugwert von 15.000 Euro allein der Zollvorteil auf 1.500 Euro pro Fahrzeug. Das Ashton-Papier sieht den Zollabbau bereits nach drei Jahren vor, während die EU ursprünglich eine Übergangsfrist von sieben Jahren gefordert hatte. Wissmann: „Auch die Kommission sollte berücksichtigen, dass der EU-Markt um das 15-fache größer und attraktiver für die Südkoreaner ist als der Fahrzeugmarkt ihres Landes für die Hersteller aus der EU. Wir öffnen einen riesigen Markt für ein kleines Land – und bekommen im Gegenzug keinen wirklichen Marktzugang in Südkorea.“

Ein weiterer Punkt im Vertragstext ist die Zollrückvergütungen, die für Zulieferteile aus Drittländern zugunsten der koreanischen Exportindustrie vorgesehen ist. „Eine solche Gewährung wird eine Strategie der koreanischen Automobil- und Zulieferindustrie begünstigen, vermehrt Vorprodukte aus dem asiatischen Raum oder aus China zu verwenden. Die Vorteile aus dem Abkommen würden damit auf Lieferungen aus Drittländern ausgeweitet“, erklärte Wissmann. So etwas gebe es bisher in keinem anderen Handelsabkommen mit anderen entwickelten Industrieländern. Das Abkommen subventioniere damit südkoreanische Exporte nach Europa. „Hier darf kein Präzedenzfall für kommende Freihandelsabkommen geschaffen werden“, unterstrich der VDA-Präsident.
(automobilreport.com/ar/W. R.)



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