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Donnerstag, 1. April 2010 Daimler: Einigung mit U.S.-Börsenaufsicht/Justizministerium

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Die Daimler AG hat eine Einigung mit der U.S.-Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) und dem U.S.-Justizministerium (U.S. Department of Justice, DOJ) zum Abschluss der Untersuchungen wegen Verletzungen des U.S.-amerikanischen Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) erzielt. Im Rahmen dieser Einigung zahlt Daimler eine Geldbuße in Höhe von USD 93,6 Mio. (ca. EUR 70 Mio.) und stimmt einer Gewinnabschöpfung in Höhe von USD 91,4 Mio. (ca. EUR 68 Mio.) zu. Das Unternehmen hat dafür ausreichende Rückstellungen gebildet.

 

Daimler hat bei der Untersuchung der Vorwürfe mit der SEC und dem DOJ kooperiert. Im Verlauf der Untersuchung, die im Herbst 2004 begann, hat Daimler organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen, um für die Zukunft sicherzustellen, dass das Geschäftsgebaren den Verhaltensrichtlinien des Unternehmens und den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
„Compliance hat bei Daimler eine hohe Priorität“, so Dr. Dieter Zetsche, Vorstandsvorsitzender der Daimler AG. „Wir haben aus den Erfahrungen der Vergangenheit viel gelernt. Wir sind heute ein besseres und stärkeres Unternehmen und werden weiterhin alles tun, um die höchsten Compliance-Standards einzuhalten.“
Die Einigung mit der SEC umfasst folgende Punkte:
Das von der SEC eingeleitete Zivilverfahren gegen Daimler wegen Verletzung des FCPA ist abgeschlossen.
Daimler stimmt einer Gewinnabschöpfung in Höhe von USD 91,4 Mio. (ca. EUR 68 Mio.) zu.
Die Einigung mit dem DOJ umfasst die folgenden Punkte:
Das gegen die Daimler AG wegen Verstoßes gegen Rechnungslegungs- und Buchführungsvorschriften des FCPA eingeleitete Strafverfahren wird gegen Auflagen und eine Geldbuße von USD 93,6 Mio. (ca. EUR 70 Mio.) ausgesetzt.
Das Verfahren des DOJ gegen die Daimler North East Asia Ltd., zuvor DaimlerChrysler China Ltd., wegen Verletzung des Bestechungsverbots wird ebenfalls gegen Auflagen ausgesetzt.
Mercedes-Benz Russia SAO, zuvor DaimlerChrysler Automotive Russia SAO, und Daimler Export und Trade Finance GmbH bekennen sich vor dem U.S. District Court in Washington wegen Verletzung des Bestechungsverbots für schuldig.
Die Aussetzung der Verfahren des DOJ gegen die Daimler AG und die Daimler North East Asia Ltd. erfolgt gegen die Auflagen, die Vorschriften des FCPA während der zweijährigen Laufzeit der Vereinbarungen nicht zu verletzen und ein umfassendes Compliance-Programm aufrecht zu erhalten. Dieses Programm ist unter anderem darauf ausgerichtet, die Einhaltung von Anti-Bestechungsvorschriften, wie z.B. den FCPA, sicherzustellen. Nach Erfüllung der Auflagen werden die ausgesetzten Verfahren eingestellt.
Darüber hinaus wird Richter a.D. Louis Freeh für drei Jahre unabhängiger Compliance Monitor. Freeh wird unter anderem die Compliance-Maßnahmen des Unternehmens bewerten und dokumentieren. Er setzt damit seine seit 2006 ausgeübte unabhängige Beratertätigkeit zur Strukturierung der Compliance-Organisation und damit zusammenhängenden Maßnahmen fort.
Bodo Uebber, im Vorstand der Daimler AG zuständig für Finanzen & Controlling sowie Daimler Financial Services: „Wir haben uns alle Bereiche angesehen und unsere Geschäftsabläufe konsequent verbessert: Rechnungslegung, Buchführung, interne Kontrollsysteme und Compliance. Für die Zukunft sind wir sehr gut aufgestellt.“
Zu den im Vorfeld der Einigung umgesetzten Maßnahmen gehören:
Der Ausbau einer globalen Compliance-Organisation, um zu erreichen, dass die Verhaltensrichtlinien des Unternehmens und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Die Ernennung lokaler Compliance-Manager in zahlreichen Tochtergesellschaften und Betriebseinheiten, die dem Chief Compliance Officer unterstellt sind.
Der Ausbau eines internationalen Trainingsprogramms, einschließlich regelmäßiger Compliance-Konferenzen, Seminare und Informationen zum Thema Compliance.
Die Einrichtung eines Compliance Consultation Desk, die individuelle Beratung bei Fragen im Zusammenhang mit dem Themenkomplex Compliance bei Daimler anbietet.

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