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Mittwoch, 20. Dezember 2006 Sicherer Jahreswechsel für Fahrer und Fahrzeug

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Autos leben Silvester gefährlich. Foto: Auto-ReporterAutos leben Silvester gefährlich. Foto: Auto-Reporter

Für einige Autofahrer könnte es am Neujahrstag ein böses Erwachen geben, wenn Silvesterraketen und -knaller am parkenden Fahrzeug Schäden angerichtet haben oder sie bei einer Alkoholfahrt erwischt wurden.

 

Es ist zwar unwahrscheinlich, dass eine abgebrannte Rakete, die zufällig unter einem parkenden Auto landet, bleibende Schäden hinterlässt, doch mit Lack und Glasschäden durch Querschläger muss man immer rechnen. Auch verantwortungslose Jugendliche und Erwachsene, die ihre Böller in einem Auspuff oder auf Autoreifen zünden, sorgen für bleibende Schäden am Fahrzeug, etwa am Katalysator oder durch Brände. Eltern sollten ihre Kinder darauf hinweisen, dass Knallkörper nicht in der Nähe von oder unter Autos gezündet werden dürfen. Benzindämpfe könnten explodieren. Knallkörper-Missbrauch ist kein Kavaliersdelikt. Auch wer zu Fuss als Führerscheininhaber Feuerwerk auf Verkehrsmittel wirft, riskiert in Deutschland den Entzug der Fahrerlaubnis wegen Verkehrsgefährdung.
"Wenn der Täter nachts unerkannt entkommen ist, hilft nur die eigene Teilkaskoversicherung, um den Brand- oder Explosionsschaden bezahlt zu bekommen. Einen negativen Einfluss auf den Schadensfreiheitsrabatt hat dieses Unglück auf keinen Fall. Ist der Täter bekannt oder hat er sich reumütig gemeldet, so muss er für die Schäden aufkommen", sagt Sven Janssen, Pressesprecher des AvD. Ist der Verursacher unbekannt, dann sollte der Schaden in jedem Fall vor dem Gang zur Versicherung bei der Polizei angezeigt werden. Wer nicht kaskoversichert ist, sollte sein Auto zwischen Mitternacht und 1 Uhr besonders im Auge behalten.
Aber auch der Halter hat Pflichten: Er sollte nicht dort parken, wo erwartungsgemäss viel mit Böllern hantiert wird. Am besten ist natürlich die eigene Garage oder ein Unterstand. Wer sein Fahrzeug so nicht schützen kann, der sollte sich eher abseits der Strasse einen Platz suchen.
Cabriofahrer müssen zu Silvester noch mehr aufpassen. Bei ihnen zahlt die Teilkaskoversicherung zwar auch die Schäden, die durch eine Explosion hervorgerufen werden, eine Beschädigung des Cabriodachesdaches durch glimmende Raketenreste deckt sie hingegen nicht ab. Für einen Teilkaskoschaden muss schon ein offenes Feuer ausbrechen. Sonst greift hier nur eine Vollkaskoversicherung.
Zwischen 23.30 Uhr und 1 Uhr sollten nur unvermeidbare Fahrten vorgenommen werden. Dabei langsam fahren, Fenster geschlossen halten, "Feuerwerkern" ausweichen und - wenn es ganz schlimm kommt - lieber vorher anhalten und wenden. Das Durchfahren eines Privatfeuerwerks provoziert Attacken auf das Auto. Daran sollten auch Taxifahrer denken.
Die Polizei wird auch in diesem Jahr wieder im gesamten Bundesgebiet verstärkt Alkohol-Kontrollen vornehmen. Es ist zu befürchten, dass erneut viele Autofahrer wegen Trunkenheit ihren Führerschein abgeben müssen. Der AvD empfiehlt deswegen, auf öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis umzusteigen.
Alkohol am Steuer ist auch an Silvester kein Kavaliersdelikt. Denn bereits bei zwei Gläsern Sekt gefährden Autofahrer nicht nur die eigene Sicherheit, sondern auch die anderer Verkehrsteilnehmer. Öffentliche Verkehrsmittel sind nach Ansicht des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die gegebene Alternative. Und auch ein Taxi kann nie so teuer sein wie der Verlust der Führerscheins. Reichen die Folgen bei Alkohol am Steuer doch vom Führerscheinentzug von drei Monaten bis zu fünf Jahren oder auch für immer. Zudem drohen Freiheits- oder Geldstrafen und ausserdem ist der Versicherungsschutz gefährdet. Kommt es zum Unfall, bei dem Alkohol im Spiel ist, können die Versicherer den alkoholisierten Fahrer bis zu 5000 Euro in Regress nehmen.

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