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Technik & Design: Sicherheit

Freitag, 9. Februar 2007 Vorsicht bei Licht-Tipps aus dem Web

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Nur spezielle Tagfahrleuchten, wie sie Hella anbietet, sind gemäss Paragraph 49a StVZO, Absatz 5 zulässig.Nur spezielle Tagfahrleuchten, wie sie Hella anbietet, sind gemäss Paragraph 49a StVZO, Absatz 5 zulässig.

Das Internet entwickelt sich immer mehr zur universellen Informationsquelle. Tipps rund ums Autolicht gehören dazu. Hier ist jedoch oft Vorsicht angesagt, wie Stichproben des Lichtspezialisten Hella zeigen. Deshalb der Rat: in Zweifelsfällen die Hella-Homepage besuchen.

 

Mancher Ratschlag in Foren ist auf Bastlerniveau. "Die Kabel am Schalter mit Lüsterklemmen verbinden" heisst eine Störungsquelle einrichten, denn diese Art der Verdrahtung ist für die harten Umwelteinflüsse des Autos ungeeignet. Schaffen solche Tipps nur Verdruss, so ist "einfach eine 21-Watt-Birne rot färben" schlicht verboten. Das gleiche gilt für die dazugehörigen selbstgebauten Rückleuchten, von denen der Beitrag spricht.
Fast schon in die Rubrik Humor gehören Vorschläge, die (vorgeschriebenen) Rückstrahler nur mit Magneten an der Karosserie zu befestigen, damit man sie tagsüber abnehmen kann und sie dann nicht das coole Tuning-Design stören. Spaß beiseite: so etwas ist nicht zulässig, denn alle vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen müssen laut Strassenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) "dauerhaft befestigt" sein.
Eine Vielzahl von Beiträgen befasst sich mit Nachrüstung von Xenon-Licht. Dabei überwiegt der illegale Hinweis vom Austausch der Halogenlampe durch Xenon-Brenner plus Vorschaltgerät. Das ist illegal: die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt und der Versicherungsschutz wird eingeschränkt.
Weil sich Tagfahrlicht immer mehr durchsetzt, stehen auch vermehrt "gute Ratschläge" dazu in Foren und Diskussionsgruppen. Einer davon kehrt häufig wieder, nämlich gedimmte Scheinwerfer zu verwenden. Die Verfasser beziehen sich dabei auf die in Nordamerika gebräuchliche Tagfahrlicht-Schaltung mit reduziertem Fernlicht. Die ist aber in Europa nicht zugelassen und damit illegal. Wer Rat zum Autolicht sucht, ist auf der Homepage von Hella gut aufgehoben oder kann von dort den direkten Kontakt zu den Lichtspezialisten herstellen. Die Hella-Produkte sind typgeprüft nach den europäischen ECE-Vorschriften für Kfz-Bauteile und für den sofortigen Einbau am Fahrzeug zugelassen.

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