Mittwoch, 22. Oktober 2008 Was es beim Überbrücken und Abschleppen zu beachten gilt
Wenn einen das Fahrzeug im Stich lässt hat der Fahrer die Wahl: Entweder wird der Abschleppdienst gerufen oder man schreitet selber zur Tat. Meistens sind Abschleppfahrten kein Problem. Bei einem Unfalls kann es aber zum Streit kommen, darauf weisen der ADAC und der Automobilclub von Deutschland hin. Deshalb hat der Gesetzgeber feste Regeln verfasst, die es beim Abschleppen einzuhalten gilt.
Durch Anschieben bzw. Anschleppen lassen sich nur Fahrzeuge mit Schaltgetriebe wieder starten. Bei Automatikgetrieben ist diese Starthilfe nicht möglich. Das liegen gebliebene Fahrzeug muss vor dem Anschieben oder Anschleppen zuerst abkühlen. Wenn der Katalysator noch warm ist, kann unverbrannter Kraftstoff in den Katalysator gelangen und ihn zerstören. Während das Fahrzeug geschoben wird, kuppelt der Fahrer im zweiten Gang kurz ein, gibt Gas und kuppelt sofort wieder aus, während er den Motor durch Gasgeben am Laufen hält.