Donnerstag, 9. Oktober 2008 Urteil: Bluetooth-Hörer darf ans Ohr gedrückt werden
Wer während des Autofahrens des besseren Verstehens wegen mit der Hand auf den separaten Ohrhörer seines Mobiltelefons drückt, verstösst nicht gegen das Handyverbot am Steuer eines Fahrzeugs.