Sonntag, 16. August 2009 Belgien führt Alko-Sperren ein
Fahrer, die bereits wegen Alkohol am Steuer aufgefallen sind, können in Zukunft dazu verpflichtet werden, Zündsperren mit Alko-Tests in ihr Fahrzeug einzubauen. Sollte das Gerät beim Fahrer mehr als 0,22 mg Alkohol pro 1 l ausgeatmeter Luft messen, kann das Fahrzeug nicht gestartet werden. Die Verpflichtung zur Nachrüstung des eigenen Fahrzeugs kann vom Richter zusätzlich zu den üblichen Sanktionen verhängt werden. Die damit verbunden Kosten gehen zu Lasten des Fahrers.