Eine Analyse des ADAC zeigt jedoch, dass von den Herstellern noch zu wenig getan wird, um Fussgänger vor schweren, oft sogar tödlichen Verletzungen zu schützen. Vor allem in der Klasse der Geländewagen (SUV) gibt es überwiegend schlechte Ergebnisse. Dies trifft besonders auf Fahrzeuge über 2,5 Tonnen zu, da diese Fahrzeuge von der Prüfung des Fussgängerschutzes im Rahmen des europäischen Zulassungsverfahren befreit sind. Kein Wunder also, dass von zehn untersuchten SUV die Hälfte nur einen Stern bekommt, zwei weitere, der Hyundai Santa Fe und der Jeep Grand Cherokee gar keinen. Mit dem Nissan Pathfinder gibt es lediglich ein Fahrzeug, das mit 18 Punkten immerhin ganz nahe an drei Sterne herankommt. Etwas besser sieht bei den SUV unter 2,5 Tonnen aus. Hier hat es der Toyota RAV 4 auf drei von vier möglichen Sternen gebracht. Besonders kritisch bei allen Off-Roadern: der Aufprallbereich in Hüfthöhe. Die seit 2005 bestehende Norm schreibt in diesem Punkt keine Belastungswerte vor, obwohl er am zweithäufigsten Verletzungen bei Fussgängern bewirkt. Um bei künftigen Modellen die Verletzungsschwere bei Unfällen von Autos mit Fussgängern zu mildern, fordert der ADAC von den Herstellern:
Scheibenwischer in geschützte Bereiche verlegen (z.B. A-Säule). Nachgiebige Stossfänger, die das Bein des Unfallopfers sowohl am Unter- wie auch am Oberschenkel unterstützen. Energie absorbierende Gestaltung der vorderen Haubenpartie. Weiche Oberflächen der Motorhaube, um den Aufprall des Kopfes abzumildern, wenn möglich in Verbindung mit Systemen, die die Motorhaube am hinteren Ende anheben. Motorhauben, die seitlich über die Kotflügel gezogen sind, um harte Stosskanten im oberen Bereich zu vermeiden.
Gleichzeitig fordert der ADAC die Ausdehnung der gesetzlichen Anforderungen auch auf Fahrzeuge über 2,5 Tonnen sowie eine Erweiterung des Prüfumfanges auf den Hüftbereich.
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