Dienstag, 17. Dezember 2019 Schadenersatzklage gegen AMAG und Volkswagen abgewiesen
Die AMAG begrüsst den Entscheid des Zürcher Handelsgerichts, nicht auf die Schadenersatzklage der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) gegen die AMAG und die Volkswagen AG einzutreten. Damit folgt das Handelsgericht der Beurteilung der AMAG, dass die SKS nicht klageberechtigt ist und dass die Klage auch inhaltlich nicht begründet ist.