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Montag, 6. Dezember 2010 EU-Datenaustausch gefährdet Unschuldsvermutungs-Prinzip

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Anders als in Deutschland werden in Frankreich, Italien und den Niederlanden rigoros die Fahrzeughalter für Verkehrssünden haftbar gemacht. Foto: ADAC/dpp/Auto-Reporter.NETAnders als in Deutschland werden in Frankreich, Italien und den Niederlanden rigoros die Fahrzeughalter für Verkehrssünden haftbar gemacht. Foto: ADAC/dpp/Auto-Reporter.NET

Der von den EU-Verkehrsministern vereinbarte Datenaustausch, um Verkehrssünden grenzüberschreitend zu verfolgen, wird nach Ansicht des ADAC zu erheblichen rechtlichen und praktischen Problemen führen. Zwar begrüßt der Autoklub, dass auf massiven Druck Deutschlands hin erreicht werden konnte, dass Halterdaten nur zur Ermittlung der für den Verkehrsverstoß „verantwortlichen Person“ herausgegeben werden sollen, dennoch bleiben Bedenken.

 

Der ADAC geht davon aus, dass in den einzelnen EU-Staaten nach wie vor unterschiedliche Auffassungen darüber herrschen, wer mit dem Begriff „verantwortliche Person“ gemeint ist. In Deutschland kommt hierfür nur der Fahrer infrage, wobei dem Grundsatz „Keine Strafe ohne Schuld" Rechnung getragen wird. Frankreich, Italien und die Niederlande machen hingegen den Kfz-Halter für einen Verkehrsverstoß verantwortlich.

ADAC-Generalsyndikus Werner Kaessmann ist skeptisch, ob sich der vereinbarte Kompromiss in der Praxis umsetzen lassen wird, zumal zu befürchten ist, dass französische oder niederländische Behörden auch künftig immer den ermittelten deutschen Kfz-Halter direkt anschreiben und zur Zahlung des Bußgelds auffordern werden. Eine pauschale Verantwortlichkeit des Halters bei Verkehrsverstößen lehnt der ADAC jedoch ab. Sie diene nicht der Verkehrssicherheit. Eine „Denkzettelwirkung“ werde nur dann erreicht, wenn ausschließlich der für den Verstoß tatsächlich Verantwortliche herangezogen werde, so Kaessmann, der das im deutschen Recht verankerte Prinzip der Unschuldsvermutung bedroht sieht.

In Zusammenhang mit der seit Ende Oktober 2010 möglichen EU-weiten Eintreibung von nicht bezahlten Bußgeldern hat der deutsche Gesetzgeber bereits vorgesorgt: Das dafür zuständige Bundesamt für Justiz wird in Deutschland keine ausländische Geldbuße vollstrecken, wenn der Betroffene gegenüber der ausländischen Behörde erfolglos darauf hingewiesen hat, dass er selbst nicht gefahren ist. (Auto-Reporter.NET/sr)

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