Mittwoch, 22. April 2009 OLG Stuttgart: Kein Schadenersatz für Daimler-Aktionäre
In dem Musterprozess über die von Daimler-Kleinanlegern angestrengte Schadenersatzklage in Millionenhöhe hat das Oberlandesgericht Stuttgart sein Urteil gefällt und die Forderungen der Aktionäre abgewiesen. Das Gericht ist der Meinung, dass das Unternehmen den Rücktritt seines früheren Vorstandschefs Jürgen Schrempp nicht zu spät mitgeteilt hat.