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Freitag, 25. Mai 2012 WEKO sanktioniert BMW AG wegen Behinderung von Importen

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Die Wettbewerbskommission (WEKO) auferlegt der BMW AG (München) eine Sanktion von CHF 156 Millionen wegen Behinderung von Direkt- und Parallelimporten. Die BMW AG schottete den Schweizer Markt ab, indem sie den zugelassenen Händlern im EWR untersagte, Neuwagen der Marken BMW und MINI an Kunden in der Schweiz zu verkaufen. Die BMW AG muss ihre Händlerverträge im EWR anpassen und die Exportverbotsklausel aufheben. Sie hat die zugelassenen Händler im EWR über diese Änderung zu informieren.

 

In ihrem Entscheid vom 7. Mai 2012 stellt die WEKO fest, dass die BMW AG mittels einer Klausel in den Händlerverträgen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Direkt- und Parallelimporte behindert hat. Gemäss dieser Klausel war es den zugelassenen Händlern im EWR untersagt, Neufahrzeuge der Marken BMW und MINI an Kunden ausserhalb des EWR und damit auch in die Schweiz zu verkaufen. Die Untersuchung hat aufgezeigt, dass der Wettbewerb in der Schweiz zumindest seit Oktober 2010 erheblich beeinträchtigt wurde.

In der zweiten Jahreshälfte 2010 erhielt die WEKO zahlreiche Beschwerden von Endkunden aus der Schweiz, die erfolglos versucht hatten, einen Neuwagen der Marke BMW oder MINI im EWR zu erwerben. In dieser Zeitperiode wertete sich der Schweizer Franken gegenüber dem EURO beträchtlich auf, womit Käufe in der Eurozone attraktiver wurden. Aufgrund der Vertragsklausel konnten die Konsumenten in der Schweiz nicht von den beträchtlichen Wechselkursvorteilen profitieren. Wegen dem Wert der betroffenen Güter wären diese Vorteile für den einzelnen Konsumenten bedeutend gewesen. Die Abschottung des Schweizer Marktes führte auch zu einem geringeren Wettbewerbsdruck auf die Endverkaufspreise für Neufahrzeuge der Marken BMW und MINI. Infolge der eingegangenen Beschwerden eröffnete die WEKO am 25. Oktober 2010 eine Untersuchung gegen die BMW AG.

Dieser Entscheid erfolgt in einem Bereich, welcher für die WEKO von zentraler Bedeutung ist. Dem Willen des Gesetzgebers entsprechend bekämpft sie die Abschottung des Schweizer Marktes. Für den Vertrieb von Neufahrzeugen erliess die WEKO spezifische Regeln, um einen effizienten Wettbewerb auf diesen Märkten zu gewährleisten. Die BMW AG muss ihre Händlerverträge im EWR anpassen und die Exportverbotsklausel aufheben. Sie hat die zugelassenen Händler im EWR über diese Änderung zu informieren.

www.weko.ch

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