Dienstag, 16. Oktober 2018 Bussgeldbescheid in Höhe von EUR 800 Mio. für Audi
Die Staatsanwaltschaft München II hat heute einen Bußgeldbescheid gegen die AUDI AG als Betroffene gemäß §§ 30 Abs. 1, 130 Abs. 1 OWiG im Zusammenhang mit Abweichungen von regulatorischen Vorgaben bei bestimmten von der AUDI AG hergestellten bzw. vertriebenen V6 / V8 Dieselaggregaten und Dieselfahrzeugen erlassen. Durch den Bußgeldbescheid wird das gegen die AUDI AG laufende Ordnungswidrigkeitenverfahren der Staatsanwaltschaft München II abschließend beendet. Unter Einbeziehung der Sondereinflüsse aus dem Bußgeldbescheid wird der Audi Konzern wesentliche finanzielle Spitzenkennzahlen aus seiner Prognose für das Geschäftsjahr 2018 deutlich unterschreiten.