Montag, 8. Juni 2009 Neuzulassung bis zum 30. Juni sichert Steuerbefreiung
Deutschland: Autokäufer, die auf die Auslieferung ihres Neuwagens warten, sollten beim Händler darauf dringen, dass das Auto möglichst bis zum 30. Juni 2009 zugelassen werden kann. Alle neuen, zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 erstmalig zugelassenen Pkw (Euro 4) sind ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit. Daran erinnert der ADAC. Euro-5- und Euro-6-Autos, die in diesem Zeitraum neu zugelassen werden, sind sogar maximal zwei Jahre von der Steuer befreit, längstens jedoch bis 31. Dezember 2010.