Montag, 22. Juni 2009 ADAC unterstützt Justizministerium gegen EU-Pläne
Die EU möchte in Europa einheitlich den Rechtsgrundsatz der Halterhaftung im Strassenverkehr einführen, wie es ihn in vielen unserer Nachbarländer bereits gibt. Die Halterhaftung im fliessenden Verkehr würde für viele Autofahrer bedeuten, dass sie für Verkehrssünden zur Verantwortung gezogen würden, die sie gar nicht selbst begangen haben. Damit würden verfassungsrechtlich garantierte Rechtsgrundsätze aufgegeben, was im Ergebnis zu einer Umkehrung der Beweislage und Bestrafung auf blossen Verdacht führen würde, erklärte Werner Kaessmann, Generalsyndikus des ADAC.