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Montag, 22. Juni 2009 ADAC unterstützt Justizministerium gegen EU-Pläne

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Die EU möchte in Europa einheitlich den Rechtsgrundsatz der Halterhaftung im Strassenverkehr einführen, wie es ihn in vielen unserer Nachbarländer bereits gibt. Die Halterhaftung im fliessenden Verkehr würde für viele Autofahrer bedeuten, dass sie für Verkehrssünden zur Verantwortung gezogen würden, die sie gar nicht selbst begangen haben. Damit würden verfassungsrechtlich garantierte Rechtsgrundsätze aufgegeben, was im Ergebnis zu einer Umkehrung der Beweislage und Bestrafung auf blossen Verdacht führen würde, erklärte Werner Kaessmann, Generalsyndikus des ADAC.

 

In Bussgeldverfahren gilt wie im gesamten Strafrecht die Unschuldsvermutung. Ist bei einer Verkehrsübertretung der verantwortliche Fahrer nicht zu ermitteln, kann nach geltendem Recht nicht der Autobesitzer an seiner Stelle zur Verantwortung gezogen werden. Das Verfahren wird eingestellt.

Die EU wünscht die Halterhaftung, damit im Rahmen der grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsverstössen die Zustellung von Bussgeldbescheide an Kfz-Halter ausreicht. Müsste in diesem Zusammenhang der jeweils beschuldigte Fahrer ermittelt werden, könnte daran die Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur grenzüberschreitenden Geldsanktionenvollstreckung scheitern. Erst vor kurzem ist hierzu ein Richtlinienentwurf abgelehnt worden, weil heftig umstritten war, ob die EU-Kommission in dieser Frage überhaupt die Richtlinien-Kompetenz besitzt. Von deutscher Seite wurde im Rat der EU-Verkehrsminister zudem vehement Widerstand gegen die geplante Halterhaftung geleistet.

ADAC und Bundesjustizministerium stimmen darin überein, dass ausländische Bussgelder aus der Halterhaftung in Deutschland nicht vollstreckt werden dürfen. (ar/nic)

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