Freitag, 19. Juni 2009 Dienstunfall mit Privatauto wird nicht voll erstattet
Wer sich als Beamter mit dem privaten Pkw auf Dienstfahrt begibt, sollte unbedingt eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Selbst wenn er unstreitig während der Arbeitszeit und im Auftrage seiner Behörde unterwegs war, muss diese ihm bei einem Unfall nämlich höchsten 332,24 Euro des Sachschadens ersetzen. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hervor (Az. 1 A 2/08).