Häufigster Irrtum ist, dass die Steuer für den kompletten Fahrzeugbestand umgestellt wird. Das hat auch der Automobilclub von Deutschland (AvD) bei seinen telefonischen Beratungen festgestellt. Richtig ist: Es werden lediglich Neuwagen, die ab dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassen werden, in Zukunft nach CO2-Ausstoss und Hubraumgrösse besteuert. Für alle vor dem 5. November 2008 zugelassenen Fahrzeuge sowie für sämtliche Gebrauchtwagen, die nun den Besitzer wechseln, wird die Kfz-Steuer auch in den kommenden dreieinhalb Jahren nach dem alten Modell berechnet. Es gilt ein Bestandsschutz bis 2013. Fahrzeuge, die zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 erstmals zugelassen wurden bzw. werden, sind zunächst gänzlich von der Steuer befreit. Das hat die Bundesregierung mit dem Konjunkturpaket I festgelegt. Besitzer eines in diesem Zeitraum zugelassenen Neuwagens, der der Euro-4-Norm entspricht, zahlen ein Jahr lang keine Kfz-Steuer; Besitzer eines Euro-5- oder Euro-6-Fahrzeugs zwei Jahre lang nicht. Danach führen die Ämter eine so genannte „Günstigkeitsprüfung" durch. Es wird geprüft, ob die neu oder die alte Steuer-Berechnung für den Halter günstiger ist und entsprechend die preiswertere Variante zu Grunde gelegt. Der AvD erinnert daran, dass für Euro-4-Diesel ohne Partikelfilter eine Sonderreglung gilt. Nach der einjährigen Steuerbefreiung muss für diese Fahrzeuge bis 2011 ein Aufschlag gezahlt werden: pro 100 Kubikzentimeter Hubraum 1,20 Euro. Besitzer von Dieselfahrzeugen, die bereits jetzt die Euro-6-Norm erfüllen, erhalten wiederum einen einmaligen Steuernachlass von 150 Euro (zwischen 2011 und 2013). Damit belohnt der Fiskus Käufer besonders schadstoffarmer Autos, da Euro 6 wird erst 2014 für die Typgenehmigung vorausgesetzt wird.
Die neue Kfz-Steuer setzt sich künftigaus zwei Komponenten zusammen, dem Kohlendioxidausstoss und der Hubraumgrösse. Bei Benzinern beginnt die Steuerberechnung auf Basis des Kohlendioxidausstosses erst bei Fahrzeugen, die mehr als 120 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren. Besitzer eines sparsameren Kleinwagens - etwa eines Smart Fortwo oder eines Toyota Aygo - zahlen daher nur einen von der Hubraumgrösse abgeleiteten Sockelbetrag. Für die beiden Fahrzeuge mit 1,0-Liter-Motor beträgt die Steuer nach der Formel von zwei Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum genau 20 Euro. Bei Automobilen mit einem höheren CO2-Ausstoss als 120 g/km werden für jedes zusätzliche Gramm zwei Euro mehr fällig. Für einen VW mit 1,4 Liter grossem TSI-Motor und einem CO2-Ausstoss von 149 g/km wären dies beispielsweise 28 Euro für den Hubraum und 58 Euro für die Kohlendioxid-Emission. Insgesamt sind für den Volkswagen also 86 Euro Kfz-Steuer zu zahlen. Die Belastung sinkt für dieses vergleichsweise sparsame Auto im Vergleich zum bisherigen Steuermodell nach AvD-Angaben damit um lediglich acht Euro. Bei einem Porsche 911 Carrera mit 3614 ccm Hubraum hingegen werden nach dieser Berechnung statt bisher 250 Euro nun 318 Euro fällig. Wie bei Benzinern gilt für Dieselfahrzeuge die CO2-Bemessungsgrundlage von 120 g/km. Jedes Gramm, das darüber liegt, kostet ebenfalls zwei Euro zusätzlich. Der grosse Unterschied liegt in der Steuerbelastung pro 100 Kubikzentimeter Hubraum: Während diese beim Benziner zwei Euro beträgt, werden beim Selbstzünder 9,50 Euro fällig. Dennoch kommen Dieselfahrer mit grösseren Motoren nun günstiger davon, weil derzeit noch 15,44 Euro pro 100 Kubikzentimeter fällig werden. Dieselfahrzeuge schneiden gegenüber Benzinern aber nach wie vor steuerlich generell schlechter ab, weil die Berechnung des CO2-Ausstosses eine eher untergeordnete Rolle spielt. Vielfach unbekannt ist auch, dass in den kommenden Jahren die CO2-Grenze für den Sockelbetrag stufenweise weiter gesenkt wird. Bis 2011 wird jedes Gramm über 120g/km besteuert, 2012 und 2013 jedes über 110 g/km und ab 2014 jedes über 95 g/km.
Ein Online-Rechner steht unter http://www.bundesfinanzministerium.de in der Rubrik "Bürgerinnen und Bürger" bereit.
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