Freitag, 27. November 2009 Führerschein-Tourismus – ADAC warnt vor Betrügern
Ist einem der deutsche Führerschein entzogen worden, lässt sich nicht mehr ohne Weiteres auf einen EU-Führerschein ausweichen. Ein nach dem 19. Januar 2009 erworbener EU-Führerschein berechtigt nicht zum Fahren in Deutschland, sofern er nicht offiziell anerkannt wurde. Er ist hierzulande wertlos. Erst ein Nachweis über die in Deutschland notwendige medizinisch-psychologische Untersuchung macht ihn gültig.