Donnerstag, 11. Februar 2010 Verkehrsvergehen werden grenzüberschreitend verfolgt
Spätestens ab 1. Oktober 2010 soll das Bonner Bundesamt für Justiz auch ausländische Geldstrafen und Bußgelder oberhalb einer "Schallgrenze" von 70 Euro vollstrecken, wie der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) von einem Regierungssprecher erfuhr. Das Bundeskabinett beschloss am 13. Januar einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Umsetzung eines Rahmenabkommens der Europäischen Union. Mit Ausnahme von Luxemburg haben alle EU-Länder zugestimmt, die EU-Richtlinie national umzusetzen.