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Samstag, 25. Dezember 2010 Was ändert sich für Autofahrer ab Januar 2011

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Was sich für Autofahrer im neuen Jahr ändert. Foto: Toll Collect/Auto-Reporter.NETWas sich für Autofahrer im neuen Jahr ändert. Foto: Toll Collect/Auto-Reporter.NET

Das neue Jahr bringt für Kraftfahrer und Reisende eine Reihe von Änderungen bei Gesetzen und Regelungen. Der Auto-und Reiseclub Deutschland (ARCD) hat eine Auswahl davon zusammengestellt:

Begleitetes Fahren: Wird ab 1. Januar 2011 zum Dauerrecht. Jugendliche können einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres mit Zustimmung der Eltern die Fahrprüfung ablegen. Im ersten Jahr dürfen die noch nicht volljährigen Fahrer aber nur in Begleitung eines registrierten Erwachsenen ab 30 Jahren ans Steuer, der über mindestens fünf Jahre Fahrpraxis verfügen muss und nicht mehr als drei Punkte in Flensburg auf dem Konto haben darf.

 

Behinderten-Parkausweis: Alte Genehmigungen werden 2011 ungültig und müssen, falls noch nicht geschehen, in EU-Parkausweise umgetauscht werden.

Bußgeld im EU-Ausland: Ab Januar werden Knöllchen aus dem Ausland ab 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt. In Deutschland gilt nach wie vor die Fahrerhaftung.

Diesel-Pkws mit Euro-6-Abgasnorm: Ab 1. Januar 2011 gibt es einen Steuerfreibetrag von 150 Euro. Der Steuerzuschlag für Diesel-Pkws ohne Partikelfilter entfällt ab 1. April 2011.

Fahrzeugumschreibung: Die Gebühren sollen nach Plänen der Bundesregierung im Laufe des Jahres für Ummeldungen innerhalb eines Landkreises entfallen.

Kraftstoff: Ab Januar 2011 gibt es an deutschen Tankstellen eine neue Sorte Benzin zusätzlich zu den bisherigen Kraftstoffarten. Der neue Sprit ist an den Zapfsäulen durch den Namenszug „Super E 10“ gekennzeichnet; der Buchstabe „E“ gilt als Kürzel für Ethanol, die „10“ beziffert den Prozent-Anteil am Treibstoff. Bei älteren Fahrzeugen kann der neue Treibstoff Probleme verursachen. Unter www.dat.de/e10 veröffentlicht die Deutsche Automobil Treuhand (DAT) im Internet eine Liste zur Verträglichkeit des neuen Sprits für gängige Autotypen. Für eine Übergangszeit soll es auch weiterhin das normale Superbenzin an den Zapfsäulen geben.

Luftverkehrssteuer: Ab 1. Januar 2011 werden für Inlandsflüge und europäische Kurzstrecken acht Euro, für Mittelstreckenziele 25 Euro und für weiter entfernte Ziele 45 Euro pro Person erhoben. Ausgenommen sind Fluggäste, die in Deutschland umsteigen und keinen längeren Zwischenstopp einlegen.

Motorrad-Kennzeichen: Die Bundesregierung plant kleinere Kennzeichen als die bisher vorgeschriebenen.

Tagfahrleuchten: Ab 7. Februar 2011 erhalten neue Pkw-Modelle und leichte Nutzfahrzeuge ohne Tagfahrlicht keine EU-Typgenehmigung mehr.

Wechselkennzeichen: Bis zu drei Pkws sollen nach Plänen der Bundesregierung noch 2011 auf ein (Wechsel-)Kennzeichen zugelassen werden können. Allerdings gibt es bislang weder konkrete Termine noch entsprechende Umsetzungsrichtlinien.

Wohnwagen-Gespanne: Die befristete Tempo-100-Erlaubnis für Autobahnen und Kraftfahrtstraßen wird zum Dauerrecht. (Auto-Reporter.NET/sr)

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