Samstag, 25. Dezember 2010 Was ändert sich für Autofahrer ab Januar 2011
Das neue Jahr bringt für Kraftfahrer und Reisende eine Reihe von Änderungen bei Gesetzen und Regelungen. Der Auto-und Reiseclub Deutschland (ARCD) hat eine Auswahl davon zusammengestellt:
Begleitetes Fahren: Wird ab 1. Januar 2011 zum Dauerrecht. Jugendliche können einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres mit Zustimmung der Eltern die Fahrprüfung ablegen. Im ersten Jahr dürfen die noch nicht volljährigen Fahrer aber nur in Begleitung eines registrierten Erwachsenen ab 30 Jahren ans Steuer, der über mindestens fünf Jahre Fahrpraxis verfügen muss und nicht mehr als drei Punkte in Flensburg auf dem Konto haben darf.