Montag, 6. Dezember 2010 EU-Datenaustausch gefährdet Unschuldsvermutungs-Prinzip
Der von den EU-Verkehrsministern vereinbarte Datenaustausch, um Verkehrssünden grenzüberschreitend zu verfolgen, wird nach Ansicht des ADAC zu erheblichen rechtlichen und praktischen Problemen führen. Zwar begrüßt der Autoklub, dass auf massiven Druck Deutschlands hin erreicht werden konnte, dass Halterdaten nur zur Ermittlung der für den Verkehrsverstoß „verantwortlichen Person“ herausgegeben werden sollen, dennoch bleiben Bedenken.