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Mittwoch, 30. April 2014 Das neue Punktesystem tritt in Kraft

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Polizeikontrolle.  Foto: Auto-Medienportal.Net/UDVPolizeikontrolle. Foto: Auto-Medienportal.Net/UDV

Mit dem 1. Mai 2014 tritt in Deutschland die Neuregelung des Punktsystems in Kraft. Dann löst das neue „Fahreignungsregister“ das alte „Verkehrszentralregister“ ab. Es werden im Wesentlichen nur noch Verstöße mit Punkten bewertet, die die Verkehrssicherheit gefährden. Dazu gehören beispielsweise Telefonieren am Steuer, Geschwindigkeitsüberschreitungen und, bestimmte Verstöße gegen Gefahrgut-Vorschriften. Außerdem erhalten Fahrer Punkte, die Feuerwehrzufahrten zuparken oder Unfallflucht begehen. Andere Verstöße werden hingegen nicht mehr erfasst, wie zum Beispiel unerlaubtes Einfahren in eine Umweltzone. Sie werden zum 1. Mai 2014 aus dem Register gelöscht. Wie das Bundesverkehrsministerium mitteilte, betrifft dies rund 386 000 Eintragungen und rund 141 000 Personen, deren Ordnungswidrigkeiten nach der Umstellung nicht mehr als verkehrsrelevant gelten.

 

Jeder Verstoß verjährt künftig für sich. Die bisherige Tilgungshemmung entfällt. Ein neuer Eintrag verlängert nun nicht mehr automatisch die Tilgungsfrist der alten Einträge. Durch diese neue Logik wird das System nachvollziehbarer. Aus bisher sieben werden drei Punktekategorien. Auf die Ersterfassung „Vormerkung“ (bis zu drei Punkte) folgen als erste Stufe die „Ermahnung“ (4-5 Punkte), dann die „Verwarnung“ (6-7 Punkte) und schließlich ab acht Punkten die Entziehung der Fahrerlaubnis. So sollen notorische Verkehrssünder schneller erkannt werden.

Ein neues „Fahreignungsseminar“ soll Teilnehmern helfen, sicherheitsrelevante Fehler in ihrem Verkehrs- und Fahrverhalten zu erkennen und abzubauen. Bei einem Stand von einem bis fünf Punkten kann durch freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars ein Punkt getilgt werden – allerdings nur einmal innerhalb von fünf Jahren. Auf der Stufe „Verwarnung“ (6-7 Punkte) kann kein Punkt mehr abgebaut werden. Die Wirksamkeit des Fahreignungsseminars wird fünf Jahre lang erprobt und wissenschaftlich ausgewertet. Danach wird der Gesetzgeber über das weitere Vorgehen neu entscheiden.

Ein Punkteeintrag erfolgt künftig erst ab einem Verwarnungsgeld von 60 Euro (bisher 40 Euro), dadurch sollen geringfügigere Ordnungswidrigkeiten schneller bearbeitet werden. Damit weiterhin die relevanten Verstöße im Fahreignungsregister erfasst werden, werden einige Bußgeldregelsätze (z. B. für Handyverstöße), die derzeit unterhalb von 60 Euro liegen, angehoben. Zum Teil erfolgt daneben aber auch eine Anhebung von Regelsätzen für einige nicht-verkehrssicherheitsrelevante Verstöße, die nicht mehr mit Punkten bewertet werden (z. B. Fahren in Umweltzonen ohne Plakette).

Ab 2016 sollen Bürger ihren Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt online abrufen können. (ampnet/jri)

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