Mittwoch, 30. April 2014 Das neue Punktesystem tritt in Kraft
Mit dem 1. Mai 2014 tritt in Deutschland die Neuregelung des Punktsystems in Kraft. Dann löst das neue „Fahreignungsregister“ das alte „Verkehrszentralregister“ ab. Es werden im Wesentlichen nur noch Verstöße mit Punkten bewertet, die die Verkehrssicherheit gefährden. Dazu gehören beispielsweise Telefonieren am Steuer, Geschwindigkeitsüberschreitungen und, bestimmte Verstöße gegen Gefahrgut-Vorschriften. Außerdem erhalten Fahrer Punkte, die Feuerwehrzufahrten zuparken oder Unfallflucht begehen. Andere Verstöße werden hingegen nicht mehr erfasst, wie zum Beispiel unerlaubtes Einfahren in eine Umweltzone. Sie werden zum 1. Mai 2014 aus dem Register gelöscht. Wie das Bundesverkehrsministerium mitteilte, betrifft dies rund 386 000 Eintragungen und rund 141 000 Personen, deren Ordnungswidrigkeiten nach der Umstellung nicht mehr als verkehrsrelevant gelten.