Sonntag, 6. Februar 2011 Ratgeber: Tagfahrlicht nachrüsten
Für neue Fahrzeugtypen, die ab 7. Februar 2011 erstmals in der EU in den Handel kommen, sind Tagfahrleuchten vorgeschrieben. Diese Pflicht gilt weder für bereits gekaufte Autos noch für aktuelle Neuwagenmodelle, die nach dem Stichtag erworben werden und bereits vorher auf dem Markt waren. Dennoch kann es nach Ansicht des TÜV Süd sinnvoll sein, sein Fahrzeug nachträglich mit automatischem Tagfahrlicht auszurüsten. Dabei sollte jedoch nicht überstürzt vorgegangen werden.