Montag, 13. August 2007 Schweizer Gericht entzieht Führerschein bei zu geringer Profiltiefe
Das Bundesgericht Lausanne hat einem schweizerischen Autofahrer, der mit zu geringer Profiltiefe seiner Pkw-Reifen von der schweizerischen Polizei ertappt worden war für einen Monat seinen Führerschein entzogen. Die obersten schweizerischen Richter haben mit dieser Entscheidung ein milderes Urteil eines Verwaltungsgerichts korrigiert und sich für die deutliche Ahndung von risikoreicher Fahrzeugbereifung entschieden.