Mittwoch, 12. Dezember 2007 Hersteller dürfen Garantie mit Werkstattbindung koppeln
Autohersteller dürfen Kunden durch Garantiebedingungen an das eigene Werkstattnetz binden. Das hat der Bundesgerichtshof heute in einem Grundsatzurteil entschieden. Entsprechende Klauseln benachteiligten den Kunden nicht unangemessen. Damit hatte die Revisionsklage der Daimler AG, nachdem sie in den Vorinstanzen unterlegen war, Erfolg.