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Dienstag, 24. Juni 2008 Verhaltensregeln bei Fahrzeugbränden

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TCSTCS

Ein Fahrzeugbrand ist wohl für jeden Autofahrer ein Horrorszenario. In der Schweiz passiert dies rund 2000 mal pro Jahr. Der Touring Club Schweiz hat diesbezüglich vier Lösch-Produkte auf ihre Wirksamkeit, Handhabung und spezifischen Eigenschaften getestet.

 

Bei den vier getesteten Produkten handelt es sich um zwei Pulverfeuerlöscher und zwei sogenannte Feuerhemmer.
Bei den Pulverfeuerlöschern handelt es sich zum einen um den Gloria FG1 Dauerdrucklöscher mit 1 kg Löschmittelinhalt (nachfolgend 1kg Pulverlöscher genannt) und den Sicli AM 5 P2 Aufl adepulverlöscher mit 2 kg Löschmittelinhalt (nachfolgend 2kg Pulverlöscher genannt). Beide verfügen über ein ABC- Löschpulver als Löschmittel. Die beiden Feuerhemmer MF50 und MF100 von Mangia Fuoco verwenden ein Kaliumaerosol als Löschmittel, welches als Rauchnebel austritt. Sie können offiziell nicht als Feuerlöscher zugelassen werden, da laut der europäischen Norm EN3-1 dieser mindestens einen Löschmittelinhalt von 1kg aufweisen muss. Somit können sie auch nicht die Geräteprüfung der VKF (Vereinigung kantonaler Feuerversicherer) erfüllen. Da in einem Personenwagen keine Feuerlöscher vorgeschrieben sind, ist die Einhaltung dieser Normen nicht massgebend. Die europäische Norm EN3 gibt zudem ein Verfahren vor, wie die Löschleistung eines Feuerlöschers zu ermitteln ist.
Um das Verhalten der getesteten Produkte in einer realen Situation testen zu können, wurde dafür ein Fahrzeug speziell präpariert und nach einheitlichen Bedingungen in Brand gesetzt. Beim Umfang des Versuchsbrandes wurde darauf geachtet, dass die Löschgeräte an ihre Grenzen kommen und ihre Leistung vollumfänglich aufzeigen können. Der Fahrzeugbrand kann somit als Entstehungsbrand in fortgeschrittenem Stadium bezeichnet werden.
Bei den Löschversuchen konnten die beiden Pulverfeuerlöscher mit 1kg und 2kg Löschmittel überzeugen. Der Brand konnte rasch unter Kontrolle gebracht werden, wobei beim 2 kg Feuerlöscher noch Löschmittelreserven vorhanden blieben und beim 1 kg Löscher das Löschmittel knapp ausreichend war.

Verhaltensregeln bei Fahrzeugbränden

Im Freien
1) Unfall- oder Pannenstelle absichern (Warndreieck, Warnblinker).
2) Zündung am brennenden Fahrzeug ausschalten, Zündschlüssel aber stecken lassen.
3 Polizei und Rettung verständigen (Tel.: 117, 118, 144).
4) Insassen aus dem Fahrzeug retten (so lange es die Situation zulässt). Brennende Fahrzeuge explodieren nicht. Ein Brandausbruch vom Motorraum zur Fahrgastzelle dauert ca. 5-10 Minuten.
5) Erste Hilfe leisten.
6) Vorhandene Feuerlöscher gezielt einsetzen. Bei einem Motorenbrand, die Motorhaubenentriegelung ziehen aber die Motorhaube nicht öffnen. Das Löschmittel in den entstandenen Schlitz sprühen.

Im Tunnel
1) Warnblinker einschalten (bei einem Brand eines vorausfahrenden Fahrzeugs einen grossen Sicherheitsabstand einhalten).
2) Wenn möglich, das Fahrzeug aus dem Tunnel herausfahren. Dabei niemals wenden oder rückwärts fahren.
3) Wenn nicht möglich, das Fahrzeug in einer Pannenbucht, auf dem Pannenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand abstellen.
4) Motor abstellen, Zündschlüssel stecken lassen.
5) Polizei und Rettung wenn möglich mittels Notrufstation informieren, wenn nicht möglich mittels Handy informieren (Tel.: 117, 118, 144).
6) Insassen aus dem Fahrzeug retten (so lange es die Situation zulässt). Brennende Fahrzeuge explodieren nicht. Ein Brandausbruch vom Motorraum zur Fahrgastzelle dauert ca. 5-10 Minuten.
7) Vorhandene Feuerlöscher gezielt einsetzen. Bei einem Motorenbrand, die Motorhaubenentriegelung ziehen aber die Motorhaube nicht öffnen. Das Löschmittel in den entstandenen Schlitz sprühen. Wenn das Feuer nicht löschbar ist, den Tunnel vom Feuer weg Richtung Notausgang verlassen. Dabei die Hinweisschilder an der Tunnelwand beachten.
8) Erste Hilfe leisten.

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