Sonntag, 31. Januar 2010 Eiskratzen bei laufendem Motor kann teuer werden
Um die Scheiben schneller vom Eis zu befreien, lassen manche Autofahrer auch mal den Motor laufen, während sie mit dem Eiskratzer zugange sind. Allerdings besteht dabei in Deutschland das Risiko, mit einem Bußgeld von zehn Euro bestraft zu werden. Schließlich gilt dies als unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelastung und ist gesetzlich verboten.