Samstag, 17. Dezember 2005 Form des Porsche Boxster kann als Marke eingetragen werden
Die Form des Porsche Boxster kann als dreidimensionale Marke ins Markenregister eingetragen werden, um die äussere Gestaltung vor Nachahmern zu schützen. Das hat am Freitag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (BGH, Az. I ZB 33/04). Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte die Anmeldung des Sportwagenbauers ursprünglich mit der Begründung zurückgewiesen, das Schützen der blossen Form eines Autos schränke die Entwicklungsmöglichkeiten neuer Fahrzeuge zu sehr ein.