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Mittwoch, 11. Oktober 2006 Ratgeber: Tiere als Beifahrer im Auto

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Tiere als Beifahrer im Auto. Foto: Auto-ReporterTiere als Beifahrer im Auto. Foto: Auto-Reporter

Tiere können durch ihr unberechenbares Verhalten aber auch bei Unfällen leicht zu einem Gefahrenfaktor im Auto werden, warnt der Automobilclub von Deutschland. Deshalb sollten Autofahrer sich und ihr mitfahrendes Tier durch ein nachrüstbares Schutzsystem, wie z. B. Schutzdecken, Tiersicherheitsgurte, Laderaumtrenngitter oder -netze und Transportboxen schützen. Auf jeden Fall hat das mitfahrende Tier nichts auf dem Beifahrersitz zu suchen.

 

Behindert der mitfahrende tierische Freund den Fahrer und kommt es dadurch zu einem Unfall, haftet der Fahrer für alle entstehenden Schäden. Auch Ansprüche aus der Kasko-Versicherung können damit verloren gehen.
Der heisse Sommer ist zwar vorbei aber auch im kommenden Winter sollte das Tier nicht zu lange Auto gelassen werden, da sich das Autoinnere rasch abkühlt. Der Deutsche Tierschutzbund weist darauf hin, dass das was bei Hitze gilt, auch bei Kälte zutrifft.
Hat man vor, sein Haustier mit in den Urlaub zu nehmen, sollte man Tiere, die den Reisestress, die veränderte Umgebung, die Temperaturen bzw. die Zeitabläufe nicht vertragen, besser zu Hause lassen und hier von fachkundigen Menschen betreuen lassen.
Die unkompliziertesten Reisebegleiter sind Hunde. Rechtzeitig vor Reiseantritt sollten die erforderlichen Impfungen vorgenommen und das Tier gründlich untersucht werden. Für Hunde, Katzen und Frettchen ist seit 1. Oktober 2004 bei Reisen innerhalb der EU ein so genannter Heimtierausweis vorgeschrieben, der bei autorisierten niedergelassenen Tierärzten gegen eine Gebühr erhältlich ist.
Um den EU-Heimtierausweis eindeutig einem Tier zuordnen zu können, muss das Tier allerdings mittels eines implantierten Mikrochip (ISO-Norm 11784 oder 11785) oder - noch übergangsweise bis 2011 - durch Tätowierung (Kennzeichnungsnummer muss in den Pass eingetragen werden) identifiziert werden können. In der Schweiz, Island, Andorra, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und dem Vatikan wird der EU-Heimtierausweis ebenfalls anerkannt.
In der Regel wird innerhalb der EU ein gültiger Impfschutz gegen Tollwut gefordert, andere Impfungen können in den EU-Heimtierausweis eingetragen werden. Für Schweden, Malta, Irland und Grossbritannien sind noch besondere Regelungen zu beachten. Bei Reisen ausserhalb der EU können neben Impfungen zusätzlich eine amtstierärztliche Bescheinigung verlangt werden. Auskunft hierüber gibt der Tierarzt oder das Konsulat des jeweiligen Urlaubslandes. Besonders bei geplanten Reisen in Länder, in denen Fälle von Maul- und Klauenseuche zu beklagen sind, müssen unbedingt vorher die neuen Einreisebestimmungen bzw. -beschränkungen erfragt werden.
Am Reisetag sollte das Tier viel frisches Wasser angeboten bekommen, jedoch nichts zu fressen. Wasserflasche und Trinknapf sollte auf der Fahrt griffbereit sein. Auch dem Hund sollte zwischendurch öfter eine angeleinte "Fitness-Pause" gegönnt werden. Nur in unvermeidbaren Fällen darf der Hund kurze Zeit allein im Auto zurückgelassen werden.
Ins Reisegepäck des Vierbeiners gehören eine Leine und ein Halsband mit Schildchen auf dem die Urlaubs- und die Heimatadresse steht. Damit die Nahrung nicht umgestellt werden muss gehören Vorräte der Fertignahrung sowie der Futternapf ins Gepäck. Da sich das Tier auch im Urlaub wohl fühlen soll, dürfen die gewohnte Decke, das Kissen und das Spielzeug ebenfalls nicht fehlen. Auch an die Fellpflege mit Bürste und Kamm sollte gedacht werden. Für das Wohl des Tieres sorgt die Reiseapotheke, die der Tierarzt auf Wunsch zusammenstellt.

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