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Donnerstag, 7. Dezember 2006 Bei der Winterreise die Regeln nicht vergessen

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Auch wenn der Schnee in weiten Teilen Europas noch auf sich warten lässt, sollten Autofahrer bei der Reise ins Ausland die landeseigenen Vorschriften kennen und beachten. Dass dabei die Kenntnis der Tempolimits oder der Promillegrenzen selbstverständlich ist, setzen wir voraus. Doch auch falsche Bereifung oder fehlendes Tagfahrlicht können teuer werden. Eine Warnweste im Pannenfall ist derzeit in Finnland, Italien, Kroatien, Italien und Portugal, Spanien und Tschechien verpflichtend mitzuführen.

 

Auch die Länder, die das Tagfahrlicht verbindlich vorschreiben, nimmt ständig zu. Vorreiter war Skandinavien, ausserdem müssen Autofahrer in Estland, Italien Kroatien, Lettland, Portugal, Slowenien, Tschechien und Ungarn das Licht immer anschalten. Die Bussgelder für einen Verstoss variieren stark und ändern sich häufig. Auch das Handy am Steuer ist nahezu überall tabu, die Strafen fallen teilweise deftig aus.
In Deutschland ist eine Winterreifenpflicht nicht wirklich existent. In anderen EU-Ländern sieht es anders aus: In Österreich können Winterreifen auf stark verschneiten Bergstrassen vereinzelt vorgeschrieben sein. Ein Durchfahrtsverbotsschild mit dem Zusatz "Ausgenommen Fahrzeuge mit Winterausrüstung" weist dann auf die Verwendungspflicht von Winterreifen (Mindestprofil 4 mm) oder Schneeketten hin, so der AvD. Eine generelle Pflicht Winterpneus zu benutzen, gibt es in Österreich aber nicht.
Auch in der Schweiz gibt es keine allgemeine Winterreifenpflicht in den kalten Monaten; bei entsprechenden Witterungsverhältnissen werden Winterreifen jedoch empfohlen. Je Nach Wetterlage können auch in Italien und Frankreich kurzfristig Winterreifen für bestimmte Streckenabschnitte vorgeschrieben sein - Schilder geben entsprechende Hinweise.
Im skandinavischen Raum sind die Vorschriften schon strenger: In Finnland ist in der Zeit vom 01. Dezember bis 29. Februar die Verwendung von Winterreifen generell Pflicht - dabei muss die Winterbereifung eine Mindestprofiltiefe von 3 mm aufweisen. Für ausländische Fahrzeuge gelten dort keine Ausnahmebestimmungen. In Norwegen und Schweden ist zwar auch Winterbereifung vorgeschrieben, Touristen sind von dieser Regelung aber nicht zwingend betroffen. Die skandinavischen Länder Dänemark und Norwegen haben keine generelle Winterreifenpflicht.
Beim Winterurlaub in den neuen EU-Mitgliedstaaten ist zu beachten, dass in Slowenien vom 15.11. bis zum 15.03. und in Lettland vom 01.12. bis zum 29.02. Winterausrüstungspflicht besteht. Das bedeutet in Slowenien: Winterreifen oder Radialreifen, wenn sie eine Mindestprofiltiefe von 4 mm aufweisen - wobei nach dem slowenischen Gesetz zwei Winterreifen ausreichen; in Lettland müssen Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 3 mm aufgezogen sein.
In Ungarn müssen Autofahrer in der Wintersaison stets Schneeketten griffbereit haben, um auch bei entsprechenden Witterungsverhältnissen die Fahrt noch fortsetzen zu können, so das Kraftfahrzeug-Gewerbe. Generell dürfen auch im Ausland Schneeketten nur auf schneebedeckten Strassen verwendet werden. Auch wenn sich der Winter hierzulande seinen Namen nicht verdient, wurden die meisten Alpenstrassen, die in der kalten Jahreszeit unpassierbar sind, laut ADAC bereits geschlossen. Mit der Schliessung der noch offenen Pässe muss jederzeit gerechnet werden.
Natürlich sollten Autobesitzer ihr Fahrzeug generell, insbesondere aber vor einer langen Reise einer gründlichen Untersuchung unterziehen. Günstige "Winterchecks" bieten fast alle Werkstätten oder Kfz-Dienstleister an.

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