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Samstag, 25. August 2007 Navi-Geräte mit Radarwarnungen erlaubt oder verboten?

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Navigationsgeräte mit Radarwarnsystem sind in einigen Ländern verboten. Foto: ÖAMTCNavigationsgeräte mit Radarwarnsystem sind in einigen Ländern verboten. Foto: ÖAMTC

In Österreich sind Radarwarnungen in GPS-Navigationsgeräten erlaubt. Im benachbarten Ausland sind die Regelungen aber unterschiedlich. In Deutschland, Norwegen und in der Schweiz sind diese Geräte definitiv verboten und können sogar konfisziert und vernichtet werden. Unsicher ist die Rechtslage in Tschechien und Bosnien-Herzegowina. In diesen Ländern stehen Gesetzesänderungen bevor.

 

In einigen unserer Nachbarstaaten kann diese Art der Radarwarnung zu unerfreulich hohen Geldstrafen führen. "Es ist dem Konsumenten unzumutbar, bei jedem Produkt selbst herauszufinden, wo genau dieses erlaubt oder verboten ist. Deshalb sollte beim Verkauf dieser GPS-Navigationsgeräte deutlich auf mögliche Probleme bei der Verwendung im Ausland hingewiesen werden", fordert ÖAMTC-Juristin Verena Hirtler. Die GPS-Navigationsgeräte zeigen dem Autofahrer interessante Punkte auf der Fahrtstrecke an, wie etwa Tankstellen, Sehenswürdigkeiten oder Hotels. Diese POI (Points of Interests) können aber auch auf Radarkästen und Ampelkameras hinweisen. Generell in Österreich verboten sind solche Radarwarngeräte, die mittels Funkwellen Radarkontrollen aufspüren. "Die Radarstandorte in GPS-Navigationssystemen werden vorher gemeldet und sind aus diesem Grund in Österreich auch erlaubt", erklärt Hirtler.

Bei Fahrten in die Schweiz sollten vorhandene Radarwarnungen in den POI unbedingt deaktiviert werden. Bereits das Mitwirken beim Verkauf eines solchen Geräts ist bei den Eidgenossen strafbar. Der Kauf oder Einbau und der Betrieb ist mit hohen Geldstrafen und der möglichen Konfiszierung des Geräts verbunden. Ein illegales GPS-Navigationsgerät warnt vor mobilen und fest installierten Radargeräten und wird auch bei Kameras vor Ampeln aktiv wird. In Deutschland ist die Rechtslage ähnlich, die Mindeststrafe liegt bei 75 Euro. Darüber hinaus ist auch mit der Beschlagnahmung und Vernichtung des Geräts zu rechnen. Ebenfalls verboten sind die POI-Warner hinsichtlich Radarstandorten in Norwegen.

Besitzer von GPS-Navigationsgeräten sollten vor der Fahrt in die Schweiz, nach Deutschland und Norwegen sicherstellen, dass ihr Gerät keine Radarwarnungen für diese Länder enthält. Gegebenenfalls muss diese Funktion deaktiviert werden. Am sichersten ist man unterwegs, wenn man diese POI-Radarwarner komplett löscht. Anleitungen zum Löschen und Deaktivieren finden sich auf den Homepages der Hersteller.

In den ÖAMTC-Shops erhält man beim Kauf eines Navigationsgeräts ein detailliertes Gratis-Informationsblatt.

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