Freitag, 12. Oktober 2007 Radarwarngeräte können konfisziert werden
Auch in Deutschland gilt, wer ein betriebsbereites Radarwarngerät benutzt oder mitführt, muss damit rechnen, dass es von der Polizei konfisziert wird. Darauf weist der ADAC hin. Darüber hinaus zahlt der Fahrzeugführer ein Bussgeld von 75 Euro und erhält vier Punkte in Flensburg.