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Freitag, 12. Oktober 2007 Radarwarngeräte können konfisziert werden

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Auch in Deutschland darf der Weg angezeigt werden, Blitzer jedoch nicht. Foto: wdrAuch in Deutschland darf der Weg angezeigt werden, Blitzer jedoch nicht. Foto: wdr

Auch in Deutschland gilt, wer ein betriebsbereites Radarwarngerät benutzt oder mitführt, muss damit rechnen, dass es von der Polizei konfisziert wird. Darauf weist der ADAC hin. Darüber hinaus zahlt der Fahrzeugführer ein Bussgeld von 75 Euro und erhält vier Punkte in Flensburg.

 

In vielen europäischen Ländern werden Autofahrer mit Radarwarngeräten sehr viel drastischer bestraft als in Deutschland. In Belgien, Frankreich und der Schweiz dürfen sie beispielsweise nicht einmal mitgeführt werden, selbst im funktionslosen, also originalverpackten Zustand. Auch der Vertrieb ist dort unzulässig.

Zuwiderhandlungen werden mit Geldbussen (in der Schweiz mindestens 240 Euro) und in Ausnahmefällen sogar mit Gefängnisstrafen geahndet werden. Unter Umständen wird das Gerät vernichtet oder eingezogen (Belgien, Schweden und Schweiz). In Frankreich kann das Fahrzeug beschlagnahmt werden, wenn in diesem ein Radarwarngerät verwendet wird.

In Deutschland kommen immer mehr Navigationsgeräte in den Handel, die mit einem Point of Interest Warner (POI) als Ankündigungsfunktion ausgestattet sind. Mit dieser Software können beispielsweise Tankstellen und auch stationäre Messstellen angezeigt werden. Entgegen der Aussage einiger der Verkäufer sind Navigationsgeräte mit dieser Zusatzfunktion jedoch in Deutschland, der Schweiz, Tschechien und Norwegen eindeutig verboten.

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