Dienstag, 13. November 2007 ADAC fordert einheitliche Rechtsregeln
Wenn ein Autofahrer sich weigert, die Geldbusse wegen eines Verkehrsverstosses im Ausland zu bezahlen, kann spätestens ab Sommer 2008 auch das Heimatland des Verkehrssünders Forderungen über 70 Euro eintreiben. Der ADAC sieht bei dieser künftigen EU-Regelung den Autofahrer benachteiligt und fordert einheitliche Verfahren.