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Mittwoch, 23. Januar 2008 Medikamente können zu Fahruntüchtigkeit führen

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Medikamente können die Fahrtüchtigkeit massiv beeinträchtigen. Auch die Rechtsprechung kennt bei einem Unfall dann häufig kein Pardon. Foto: Auto-Reporter/GTÜMedikamente können die Fahrtüchtigkeit massiv beeinträchtigen. Auch die Rechtsprechung kennt bei einem Unfall dann häufig kein Pardon. Foto: Auto-Reporter/GTÜ

Winterzeit ist Husten- und Erkältungszeit und jedes fünfte Arzneimittel wirkt sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit aus. Autofahrer sollten daher gerade jetzt bei der Medikamenteneinnahme vorsichtig sein. Kommt es zu einem Unfall, drohen Strafen.

 

Wer sich allein von einem grippalen Infekt und starken Kopfschmerzen nicht davon abhalten lässt, sich hinter das Steuer zu setzen, sollte an die Nebenwirkungen von "Grippe"- und Schmerzmitteln denken, von denen viele zudem Alkohol enthalten. Gerade Arzneien gegen Erkältung beeinträchtigen das Reaktionsvermögen besonders stark und wirken vielfach wie Rauschmittel, warnt die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ). 80 Prozent aller Autofahrer seien sich diesem Risiko nicht bewusst, denn wer wirft schon immer einen Blick auf den Beipackzettel. So findet sich nach Angaben des GTÜ in mehreren rezeptfreien Hustenblockern der Wirkstoff Dextrometorphan, der auch in der Drogenszene bekannt ist. Weitere opiatähnliche Pharmaka sind Codein und Dehydrocodein.
Häufige Nebenfolgen von Erkältungsarzneien sind Konzentrationsstörungen, Müdigkeit und leichte Benommenheit. Dazu können eine erhöhte Empfindlichkeit der Pupillen und schlechtere Koordination der Augen kommen. Die Folge: Der betroffene Autofahrer kann den so genannten Tunnelblick bekommen, sieht im Dunkeln schlechter als üblich oder fühlt sich häufiger vom Gegenverkehr geblendet.
Die GTÜ warnt eindringlich vor den Gefahren des Autofahrens nach Medikamenteneinnahme. Etwa jeder vierte Verkehrsunfall sei auf Medikamenteneinnahme zurückzuführen. Die Rechtssprechung gehe bei Fahruntüchtigkeit durch Arzneimittel von grober Fahrlässigkeit aus. Wird der Unfall auf ein Medikament zurückgeführt kann der Kaskoschutz bei der Autoversicherung verloren gehen. Ausserdem drohen Bussgelder, Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot und im Extremfall sogar Freiheitsstrafen.
Wer Medikamente nimmt und sich trotzdem ans Steuer setzen möchte oder muss, der sollte sich genau beim Arzt oder Apotheke informieren. Das Lesen des Beipackzettels sollte selbstverständlich sein, insbesondere da auch Wechselwirkungen mit anderen Arzneien nicht ausgeschlossen sind. Dosierung und Einnahmerhythmus sind strikt einzuhalten. Die Gesellschaft für Technische Überwachung empfiehlt, auf Warnsignale wie Beeinträchtigung des Sehvermögens zu achten und das Auto dann lieber stehen zu lassen. Selbst die Betäubungsspritze beim Zahnarzt noch einige Zeit nach der Behandlung Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit haben.
Von Alkohol sollten Autofahrer ohnehin die Finger lassen. Das gilt bei Medikamenten erst recht. Der ADAC spricht von "unkalkulierbaren Wechselwirkungen, die das Reaktionsvermögen massiv mindern". Bereits geringe Mengen Alkohol können die negative Wirkung des Medikaments auf das Reaktionsvermögen verstärken und umgekehrt das Medikament den Grad der Alkoholisierung erhöhen. Vor allem Beruhigungsmittel können hier fatale Folgen haben. (ar/jri)

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