Dienstag, 5. August 2008 Schonfrist für Verkehrssünden im Ausland
Wer sich im Ausland verkehrswidrig verhält, muss zurzeit nicht fürchten, in seiner Heimat belangt zu werden. Der Auto Club Europa (ACE) geht inzwischen davon aus, dass die in Brüssel gefassten einschlägigen Beschlüsse nicht vor Ende 2009 in nationales Recht übertragen werden. Solange haben Bußgeldsünder daheim nicht mit der Vollstreckung von Geldstrafen wegen im Ausland begangener Verkehrsvergehen zu rechnen, erklärte ACE-Chefjurist Volker Lempp.