Freitag, 14. Oktober 2016 Auslandsknöllchen schnell bezahlen
Seit 2010 können Strafen aus fast allen EU-Staaten auch in Deutschland vollstreckt werden. Deshalb sollten Bußgeldbescheide aus dem Ausland nicht ignoriert werden, rät der ADAC. Den Bescheid auf Plausibilität prüfen und danach zügig bezahlen, ist der beste Weg. Bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden oder Missverständnissen ist hingegen juristische Hilfe unerlässlich.