Donnerstag, 16. Oktober 2008 Grenzüberschreitende Sanktionen für Verkehrssünder
Der Gesetzesvorschlag der europäischen Kommission zur grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsvergehen in Europa konnte keine Mehrheit im EUMinisterrat finden. Zunächst sollten nur vier für die Verkehrssicherheit besonders relevante Verstösse europaweit geahndet werden können: Geschwindigkeitsübertretungen, Überfahren einer roten Ampel, Alkohol am Steuer und Fahren ohne Gurt.