Sind Schnee und Eis auf der Straße, braucht der Autofahrer besonders viel Gefühl beim Anfahren: Am besten den zweiten Gang einlegen und nach dem Anfahren schnell hochschalten, weil das Risiko, dass die Reifen keinen Halt finden, bei niedrigen Drehzahlen geringer ist. Wer verschneite Steigungen vor sich hat, der sollte ausnahmsweise die elektronische Stabilitätskontrolle ESP ausschalten. Sonst regelt das System wegen der drehenden Räder die Motorleistung so stark herunter, dass das Fahrzeug immer langsamer und im Extremfall zum Stehen kommt. Nach der Steigung sollte das ESP aber sofort wieder eingeschaltet werden. Droht das Auto auf Schnee oder Eis ausbrechen, hilft es, rasch die Kupplung zu treten. Das erlaubt den Rädern, sich wieder frei zu drehen und das Fahrzeug wieder zu stabiliseren. Bei getretener Kupplung können die Räder höhere Lenk- und Seitenführungskräfte übertragen. Bricht der Wagen dennoch auf rutschiger Fahrbahn aus, muss zwar gegengelenkt werden, doch das sollte weder zu abrupt noch zu weit geschehen. Eine Viertel Drehung reicht in der Regel, ansonsten besteht die Gefahr, dass sich die Räder zu quer zur Fahrtrichtung stellen und die Lenkkräfte verpuffen. Aus diesem Grund sollte vor Kurven auch besonders vorsichtig und mit gedrosseltem Tempo gefahren werden. Auch hier kann auch ein hin und wieder durchgetretenes Kupplungspedal helfen, das Auto in der Spur zu halten. Bei der Fahrt ins Ausland sollte auf länderspezifische Regelungen beim Befahren von verschneiten und vereisten Strassen achten. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, riskiert nach ADAC-Angaben teilweise empfindliche Geldstrafen. Das gilt vor allem für Alpenländer. In Österreich besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Bei schneebedeckten, vereisten Fahrbahnen oder bei Schneematsch sind jedoch ab 1.11.2008 bis 15.4.2009 Schneeketten oder Winterreifen vorgeschrieben. Ganzjahres- oder Allwetterreifen gelten als Winterreifen, sofern sie mit "M + S" gekennzeichnet sind. Beim Durchfahrverbot "Ausgenommen Fahrzeuge mit Winterausrüstung" ist ein Weiterfahren nur mit Winterreifen oder Schneeketten erlaubt. Sind blaue Verkehrsschilder aufgestellt, die einen Reifen mit Schneeketten zeigen, müssen Schneeketten aufgezogen werden. Für bestimmte Strecken in Italien können im Bedarfsfall ebenfalls Schneeketten oder Winterreifen vorgeschrieben werden. Eine Winterreifenpflicht besteht im Aosta-Tal vom 15.10. bis 15.4. des Folgejahres. In Frankreich kann für Gebirgsstrassen kurzfristig mit entsprechenden Schildern eine Schneekettenpflicht angeordnet werden. In der Schweiz sind Winterreifen nicht generell vorgeschrieben, allerdings drohen Strafen, wenn es durch ungeeignete Bereifung im Winter zu einer Verkehrsbehinderung kommt. Geschieht ein Unfall mit Sommerreifen auf Schnee oder Eis, ist mit einer erheblichen Mithaftung zu rechnen. In den übrigen Anrainerstaaten Deutschlands dürfen Schneeketten an allen Fahrzeugen montiert werden, wenn die Straßen schnee- oder eisbedeckt sind. Das Anlegen von Schneeketten sollte daher vor Fahrtantritt in Ruhe geübt werden. Sie werden immer auf die Räder der Antriebsachse und nur auf Winterreifen montiert. Durch Ausschalten des ESP kann die Traktion erhöht werden. (ar/jri)
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