Dienstag, 27. Januar 2009 Höhere Bussgelder für Verkehrssünder
Zum 1. Februar 2009 tritt der neue Bussgeldkatalog in Kraft. In vielen Fällen wird das bisherige Bussgeld verdoppelt. Wer in einer Ortschaft die zulässige Geschwindigkeit überschreitet, zahlt dann 80 bis 760 Euro. Auch Drängeln wird härter bestraft. Hier steigt das Bussgeld auf 75 bis 400 Euro, abhängig von der Geschwindigkeit und dem Abstand. Wer unter Alkoholeinfluss fährt, wird schon beim ersten Verstoss mit 500 Euro zur Kasse gebeten. Am Punktekatalog ändert sich nichts.