Mittwoch, 14. Januar 2009 Unfall im Ausland
Dass bei Verkehrsunfällen im Ausland die Schadenabwicklung nicht nach dem Recht des Wohnsitzlandes des Unfallopfers durchgeführt wird, ist nach Ansicht des ADAC unbefriedigend. Auch die im Januar 2009 in Kraft getretene sogenannte Rom-II-Verordnung, die regeln soll, welches nationale Recht bei Schadenersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen im Ausland gelten soll, lässt aus Verbrauchersicht einige Wünsche offen.