Auch die Slowakei hat in diesem Jahr die Lichtpflicht, die bisher nur in den Wintermonaten galt, auf das ganze Jahr ausgedehnt. Damit heißt es "Licht an" in Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Kroatien, Litauen, Lettland, Mazedonien, Norwegen, Polen, Schweden, Slowenien, der Slowakei und Tschechien. In Ländern wie Italien, Ungarn Rumänien müssen tagsüber nur außerorts und auf Autobahnen die Scheinwerfer eingeschaltet sein. Deutschland, Frankreich und der Schweiz gibt es lediglich die Empfehlung, auch am Tag mit Licht zu fahren.
Neben der Lichtpflicht am Tag müssen Autofahrer im europäischen Ausland auch auf die Warnwestenpflicht achten. In einigen Ländern ist die Weste immer mitzuführen, in anderen reicht es, wenn sie im Pannenfall getragen wird. Sie muss von allen Mitreisenden angelegt werden, die aus dem Auto steigen. Es empfiehlt sich, die Warnweste stets griffbereit zu deponieren, damit sie im Fall des Falles zum Beispiel nicht erst mühsam unter dem Urlaubsgepäck im Kofferraum hervorgeholt werden muss.
Die Pflicht, eine reflektierende Weste im Auto zu haben und sie bei einem Unfall oder einer Panne zu tragen, gilt nach Angaben des ADAC in Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Portugal, Slowenien, der Slowakei, Spanien und Ungarn.
Die Strafen für Zuwiderhandlung können in den einzelnen Ländern ziemlich hoch sein. In Portugal müssen Autofahrer, die keine Warnweste dabei haben, beispielsweise mit einem Bußgeld zwischen 120 und 600 Euro rechnen, in Belgien sogar bis zu 1375 Euro. Wer in Norwegen ohne Licht fährt, muss bis zu 190 Euro bezahlen, eine Verletzung der Warnwestenpflicht hingegen wird dort – wie auch in Kroatien – derzeit nicht mit einem Bussgeld geahndet.
Unabhängig von Vorschriften und drohenden Strafen, empfiehlt der ADAC immer eine Warnweste mitzuführen und diese im Falle einer Panne oder eines Unfalls freiwillig zu tragen, um von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen zu werden.
Frankreich hat außerdem die Warnwestenpflicht für Radfahrer eingeführt. Sie müssen künftig bei schlechten Sichtverhältnissen getragen werden. Die Weste ist grundsätzlich außerhalb geschlossener Ortschaften sowie nachts, in der Dämmerung und bei Nebel und Regen auch am Tage Pflicht. Nach Angaben des Auto Club Europa (ACE) gibt es auch für Radtouristen und Grenzgänger keine Ausnahmen. Verstösse können mit einer Geldbusse von 35 Euro geahndet werden. (ar/jri)
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