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Donnerstag, 18. Juni 2009 Mit dem Vierbeiner auf grosser Fahrt

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Grafik: Auto-Reporter/ADACGrafik: Auto-Reporter/ADAC

Wer Hund oder Katze mit in den Urlaub nimmt, der sollte beim Transport der Vierbeiner einige Dinge beachten. Insbesondere, wenn es über die Grenze geht, gibt es besondere Vorschriften und sind einige zusätzliche Vorbereitungen zu treffen.

 

Drei Dinge braucht das Tier, wenn der Urlaub ins Ausland führt: einen Mikrochip, eine Tollwut-Schutzimpfung und einen EU-Heimtierausweis. Bis Mitte 2011 ist statt des Mikrochips als Tierkennzeichnung nach Auskunft des ADAC auch eine Tätowierung erlaubt. Sinn und Zweck der Vorschriften ist, das Einschleppen und Verbreiten von Tollwut zu verhindern.
Der Heimtierausweis, früher bekannt als Tollwut-Impfausweis, wird vom Tierarzt ausgestellt. Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss er eine gültige Tollwut-Impfung enthalten. Die letzte Impfung muss mindestens 30 Tage und nicht länger als ein Jahr vor Grenzübertritt erfolgt sein. Aufpassen muss, wer nach Grossbritannien, Irland, Schweden, Norwegen, Finnland und Malta reisen will: Diese Länder können noch bis Herbst 2009 zusätzliche Auflagen wie Bluttests, das Einhalten von Wartefristen oder einen Wurmtest fordern.
Bei der Wiedereinreise aus einem EU-Land sowie aus einigen Nicht-EU-Staaten (z.B. Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen, Kroatien, USA, Kanada, Australien, Neuseeland) genügt der Heimtierausweis. Beim Transit bzw. für die Wiedereinreise aus anderen Nicht-EU-Staaten (z.B. Serbien, Mazedonien, Türkei, Marokko, Indien, Mexiko) ist vor Reiseantritt mittels Blutprobe mindestens 30 Tage nach Impfung eine Tollwut-Antikörperbestimmung durchzuführen.
Der ADAC weist Hundebesitzer darauf hin, dass in einigen europäischen Ländern die Einreise von bestimmten Kampfhunderassen verboten ist. Dazu zählen unter anderem Frankreich, Grossbritannien, Dänemark, Malta, Niederlande, Norwegen und Ungarn. Leinenpflicht und teilweise auch Maulkorbzwang besteht für diese Hunde in Österreich, Italien, Spanien, Kroatien und Bulgarien.
Wer seinen Hund oder seine Katze im Auto mitnimmt, der muss dafür sorgen, dass das Haustier dem Fahrer nicht zu nahe kommen kann und etwa durch Herumtollen einen Unfall auslöst. Nach Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung sind Vierbeiner im Auto ausreichend zu sichern. Es drohen Bußgelder und gegebenenfalls Punkte. Ein 20 Kilogramm schwerer Hund beispielsweise entwickelt bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h eine Aufprallwucht von über einer halben Tonne.
Tiere gehören im Auto auf keinen Fall auf den Beifahrersitz und am besten in den Fond oder hinter die Rücksitzbank. Für kleine Hunde und Katzen eignet sich nach Ansicht des ADAC am besten eine Transportbox, die in den Fußraum hinter den Fahrer oder Beifahrer gestellt wird. Auch für grössere Tiere sind Transportboxen die beste Wahl. Sie sollten am besten quer zur Fahrtrichtung und direkt an die Sitzlehne in den Laderaum gestellt werden. Zusätzlich sollte zwischen Koffer- und Fahrgastraum ein stabiles Trenngitter eingebaut werden. Abzuraten ist von einem Transport der Box auf dem Rücksitz, selbst wenn diese mit dem Sicherheitsgurt gesichert ist, da sie einem Aufprall dann nicht zwingend standhält. Nicht unbedingt empfehlen kann der ADAC auch Haltegeschirre für den Rücksitz mit einem Haltegeschirr.
Wer sein Tier mit auf eine längere Reise nimmt, sollte ihm auf jeden Fall viel frisches Wasser anbieten. Deshalb ist auch der Trinknapf griffbereit zu verstauen. Auf feste Nahrung sollte beim vierbeinigen Begleiter am Reisetag hingegen möglichst verzichtet werden. Bei Hunden sollten auf längeren Fahrten Auslaufpausen eingelegt werden.
Ins Reisegepäck des Vierbeiners gehört ein Schild am Halsband mit Urlaubs- und die Heimatadresse. Damit auch Hund und Katze sich in der fremden Umgebung des Urlaubsortes wohlfühlen, ist ves ratsam eine gewohnte Decke und das Lieblingsspielzeug mitzunehmen. (ar/jri)

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