Die meisten hochwertigen Trägersysteme sind überdies mit Bremslicht, Blinker und Rücklicht ausgerüstet, die über die Steckdose der Anhängekupplung angeschlossen werden. Diese Extra-Beleuchtung ist Pflicht, wenn die fahrzeugeigenen Vorrichtungen durch den Träger oder dessen Ladung in ihrer Sichtbarkeit beeinträchtigt werden. Den richtigen Dach- oder Heckträger samt Befestigung für das eigene Auto zu finden ist trotz aller Vorschriften relativ einfach. Auf den Internetseiten der namhaften Hersteller kann man sich in aller Regel bis zum gewünschten Fahrzeugtyp durchklicken, um das dazu passende System zu ermitteln. Die GTÜ rät von Trägern und kein Zubehör ohne Kennzeichnung ab. Das GS-Siegel zum Beispiel bestätigt, dass das jeweilige Produkt im Sinne der europäischen Rechtsprechung "sicher" ist. Moderne Dachboxen sind nach DIN 75302 oder ISO 11154 zugelassen. Sichere Spanngurte, mit denen beispielsweise Surfboards oder Boote auf dem Dachträger verzurrt werden, sind häufig mit GS oder nach DIN 12195/2 gekennzeichnet und tragen einen Aufnäher, der die Zurrkraft des Gurts in daN (= Dekanewton, entspricht der maximalen Zugkraft in Kilogramm) angibt. Die Beachtung dieser Normen enthebt den Autofahrer allerdings nicht seiner Verpflichtung nach der Strassenverkehrsordnung. Danach ist die Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen oder herabfallen kann. Neben dem zulässigen Gesamtgewicht des Autos, das durch die zusätzliche Ladung nicht überschritten werden darf, ist vor allem maximal zulässige Dachlast zu achten. Sie steht nicht im Fahrzeugbrief, sondern findet sich in der Bedienungsanleitung. Üblich sind 50 bis 100 Kilogramm. In der Bedienungsanleitung findet sich in der Regel auch die zulässige Stützlast für die Anhängekupplung, die meist in ähnlicher Größenordnung liegt wie die Dachlast. Der genaue Wert findet sich bei nachgerüsteten Kupplungen auch in den dazugehörigen Zulassungspapieren. Grundsätzlich empfiehlt die GTÜ grösste Vorsicht beim Fahren mit Dach- und Heckträgern. Denn es ändert sich das Fahrverhalten beim Lenken und Bremsen. Ausserdem steigen der Kraftstoffverbrauch und die Seitenwindempfindlichkeit stark an. Die Autobahnrichtgeschwindigkeit von 130 km/h sollte deshalb nach Möglichkeit nicht überschritten werden. Angebaut werden sollten die Trägersysteme nur mit geeignetem Werkzeug. Schreibt der Hersteller ein spezielles Anzugsdrehmoment vor, sollten diese eingehalten werden. Zurrgurte dürfen keine Risse oder Schnitte aufweisen und nicht über scharfe Kanten geführt werden. Besonders geeignet sind Gurte mit Ratschen, die sicheres Festzurren dauerhaft ermöglichen. Zu achten ist darauf, dass bei Rädträgern die Befestigungsteile für den Fahrradrahmen wirklich schlüssig anliegen, damit der Drahtesel auch tatsächlich fest sitzt. Manchmal sind die Rohre zu dick oder zu dünn. Bei Dachboxen ist nicht nur die maximal erlaubte Dachlast für das Fahrzeug im Auge zu behalten, sondern auch die maximale Beladung für die Box selbst. Sie sollte für optimales Fahrverhalten möglichst mittig montiert werden, selbst wenn man sie dann etwas schlechter beladen kann, und so, dass sie (bei Rechtsverkehr) gefahrlos von der rechten Seite aus beladen werden kann. Das Gepäck sollte in der Box zusätzlich gegen Verrutschen gesichert werden. Oft sind entsprechende Ösen vorhanden. Während der Urlaubsfahrt ist es ratsam, Träger und Ladung regelmäßig auf festen Sitz zu kontrollieren – am Anfang der Tour öfter, später wenigstens bei jeder Pause. Schlösser sollten grundsätzlich verriegelt werden. Dadurch wird nicht nur unbeabsichtigtes Öffnen während der Fahrt verhindert, sondern auch möglichem Diebstahl vorgebeugt. Ein wichtiger Tipp zum Schluss: Immer an die Ladung auf dem Dach oder am Heck denken, denn sonst kann das Einfahren in Tiefgaragen und das Rückwärtsparken teuer werden. (ar/jri)
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